Grundsätze für die Finanzierung von Projekten für Polonia

Wir bedanken uns herzlich für Ihre Teilnahme an der Informationsveranstaltung mit dem Konsul zu den Finanzierungsgrundsätzen für Projekte der polnischen Diaspora, die gestern stattfand.

Wie versprochen, senden wir Ihnen die Unterlagen im PDF-Format zu, die eine umfassende Zusammenfassung der wichtigsten Informationen aus der Veranstaltung enthalten:

  • Arten der verfügbaren Finanzmittel und fördernde Institutionen
  • Wer kann Mittel beantragen
  • Unterschiede zwischen der Finanzierung durch das Konsulat und den Senat
  • Prioritäten der polnischen Politik für die polnische Diaspora
  • Detaillierte Regeln für die Finanzierung durch das Konsulat
  • Fristen für die Einreichung von Angeboten
  • Antrags- und Abrechnungsverfahren
  • Liste der förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten
  • Antworten auf die häufigsten Fragen der Teilnehmer

Wir hoffen, dass diese Unterlagen Ihnen bei der Planung und Umsetzung von Projekten für die polnische Diaspora hilfreich sein werden.

Personen, die nicht an der Veranstaltung teilnehmen konnten, können die Aufzeichnung des Webinars hier abrufen: https://drive.google.com/file/d/1IskP7swhItjQ9scWmXlVAjZ3Wln-2tFK/view?usp=sharing

 

Wir empfehlen Ihnen, sich diese sowie die beigefügten PDF-Dateien anzusehen.

Gleichzeitig möchten wir Sie daran erinnern, dass das gesamte Team des Polonia-Büros Ihnen gerne zur Verfügung steht.

Die Kontaktdaten finden Sie in der Fußzeile. Besuchen Sie uns auch auf unseren Social-Media-Kanälen!

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an uns.

Wir drücken Ihnen die Daumen für Ihre Projekte! ✊✊✊✊✊

Team des Büros für Polonia

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Dies ist der gesamte Text, der im PDF-Dokument enthalten ist

Zusammenfassung des Treffens mit dem Konsul – Grundsätze für die Finanzierung von Projekten der Polonia

Grundlegende Informationen zur Finanzierung von Projekten der polnischen Diaspora

Arten der Finanzierung und fördernde Institutionen

  • Konsulate – unterstützen konkrete Projekte der polnischen Diaspora (zeitlich begrenzte Veranstaltungen)
  • Senat der Republik Polen – finanziert die laufende Tätigkeit von Vereinen der polnischen Diaspora
  • Außenministerium – organisiert Wettbewerbe für Infrastrukturzuschüsse (Renovierung von Immobilien)
  • Weitere Institutionen, die Unterstützung gewähren: Ministerium für Kultur und Nationales Erbe, Ministerium für Wissenschaft und Hochschulbildung, Ministerium für Nationale Bildung, Institut für die Entwicklung der polnischen Sprache, IPN, Nationalbibliothek, Polnisches Institut für Filmkunst und andere

Wer kann Mittel beantragen?

  • Hauptsächlich polnische Vereinigungen (Organisationen mit Rechtspersönlichkeit)
  • Natürliche Personen in Ausnahmefällen (z. B. Polnischlehrer, Schulausflüge)
  • Unternehmen und Firmen können Partner sein, werden jedoch weniger bevorzugt als Vereine
  • Es wird empfohlen, Vereine zu gründen oder bestehenden Vereinen beizutreten, da dies mehr Möglichkeiten zur Beschaffung von Mitteln (nicht nur polnischen, sondern auch deutschen) bietet

Wichtige Unterscheidung:

  • Das Konsulat finanziert Projekte/Vorhaben – zeitlich begrenzte, einmalige Veranstaltungen
  • Der Senat finanziert die laufende Tätigkeit – regelmäßige, wiederkehrende Aktivitäten
  • Zyklische Veranstaltungen können vom Konsulat finanziert werden, wenn sie einen abgeschlossenen Zyklus bilden (z. B. 3 thematisch miteinander verbundene Workshops), aber keine ständige Tätigkeit des Vereins darstellen

Prioritäten der polnischen Politik gegenüber der Polonia (gemäß der Regierungsstrategie für die Zusammenarbeit mit der Polonia und den Polen im Ausland)

  1. Unterricht der polnischen Sprache
  2. Rückkehrpolitik (Förderung der Rückkehr nach Polen)
  3. Staatsbürgerliche, patriotische und identitätsstiftende Bildung
  4. Finanzierung von Aktivitäten der Polonia (einschließlich der Förderung der Nutzung deutscher Mittel)
  5. Aufrechterhaltung der Identität, der Verbindungen zum Heimatland und der Bewahrung des kulturellen Erbes
  6. Soziale und humanitäre Hilfe
  7. Verbreitung touristischer Angebote für Polen

Grundsätze für die Finanzierung von Projekten durch das Konsulat

Frist für die Einreichung von Angeboten

  • Großprojekte (über 500 €):
    • bis Ende April für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres
    • bis Ende Oktober für das erste Halbjahr des folgenden Jahres
  • Kleine Projekte (bis zu 500 €): können laufend, mindestens 1 Monat im Voraus eingereicht werden
  • In Ausnahmefällen kann ein Antrag auch außerhalb der Fristen geprüft werden.

Förderbeträge

  • Kleine Projekte: maximal 500 €
  • Große Projekte: maximal mehrere tausend Euro (in der Praxis werden selten mehr als 10.000 € bewilligt)

Antrags- und Abrechnungsverfahren

  1. Einreichung eines Kooperationsangebots (Formular) in elektronischer und Papierform (mit Unterschriften des Vorstands)
  2. Positive Prüfung des Angebots und Unterzeichnung des Vertrags (vor Projektbeginn)
  3. Durchführung des Vorhabens und Übernahme der Kosten durch den Verein
  4. Abrechnung des Projekts auf der Grundlage von Rechnungen
  5. Erstattung der entstandenen Kosten durch das Konsulat (nach Durchführung des Projekts)

Wichtige Regeln für die Abrechnung von Projekten

  • Das Konsulat erstattet die Kosten erst nach Durchführung des Projekts
  • Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage von Rechnungen
  • Rechnungen müssen auf den Verein ausgestellt sein, der das Kooperationsangebot eingereicht hat
  • Alle Änderungen am Projektbudget (Umschichtungen zwischen Posten) bedürfen der Zustimmung des Konsulats

Was kann finanziert werden und was nicht?

Finanzierbar sind:

  • Kauf von Materialien und Ausrüstung für ein konkretes Projekt (nicht für den laufenden Betrieb)
  • Wettbewerbsprämien (hauptsächlich für den Bildungsbereich)
  • Kauf von Lehrmitteln und Büchern für konkrete Projekte
  • Sonstige Dienstleistungen (z. B. Raummiete, technische Dienstleistungen)
  • Unterkunft (in angemessenen Preisgrenzen)
  • Transport (Bahn-, Bus-, Flugtickets – auf Grundlage von Rechnungen)
  • Vergütungen für Unternehmen und Selbstständige (auf Grundlage von Rechnungen)

Nicht finanzierbar:

  • Honorare für Vereinsmitglieder und Freiwillige (die Tätigkeit im Verein wird als Freiwilligenarbeit betrachtet)
  • Werkverträge und Dienstleistungsverträge
  • Honorare für Künstler ohne gewerbliche Tätigkeit
  • Verwaltungskosten des Vereins
  • Betrieb und Pflege der Website
  • Kilometerpauschalen (Erstattung von Fahrten mit dem Privatwagen)
  • Anschaffungen für die laufende Tätigkeit des Vereins (z. B. Büroausstattung)
  • Buchhaltungskosten und Steuerberatung (als laufende Betriebskosten behandelt)
  • Catering

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Finanzen und Abrechnung

  • Es ist möglich, Finanzmittel aus verschiedenen Quellen für ein Projekt zu kombinieren, jedoch dürfen dieselben Ausgaben nicht doppelt finanziert werden.
  • Die Wartezeit für eine Entscheidung bei großen Projekten hängt vom Außenministerium ab (Projekte aus aller Welt werden gleichzeitig bewertet)
  • Die Projekte werden hauptsächlich danach bewertet, inwieweit sie den Prioritäten der Strategie der Regierung für die Zusammenarbeit mit der Polonia entsprechen
  • Projekte, die in Zusammenarbeit mehrerer Vereine durchgeführt werden, werden bevorzugt

Zielgruppe der Projekte

  • Die Hauptzielgruppe der Projekte sollte die Polonia sein, aber auch Deutsche können daran teilnehmen
  • Die Hauptsprache der Projekte sollte Polnisch sein (oder zumindest in polnischer Fassung verfügbar sein)
  • Veranstaltungen, die sich hauptsächlich an Deutsche richten, können vom Polnischen Institut (in Berlin und Düsseldorf) finanziert werden

Künstler und Honorare

  • Die Vergütung von Künstlern ist nur auf der Grundlage von Rechnungen möglich (Künstler müssen gewerblich tätig sein)
  • Das Konsulat kann polnische Künstler im Ausland finanzieren, insbesondere wenn ihre Kunst patriotische oder historische Themen behandelt
  • Die Frage der Honorare für Künstler ohne Gewerbeschein bleibt problematisch

Kombinierte Projekte

  • Es können zyklische oder mehrphasige Projekte (z. B. Ausstellungen in verschiedenen Städten) durchgeführt werden
  • Es lohnt sich, Aktivitäten kreativ zu kombinieren, um die Kosten zu optimieren
  • Bei Projekten, die in verschiedenen Konsularbezirken durchgeführt werden, ist ein Antrag beim zuständigen Konsulat zu stellen

Wo finden Sie weitere Informationen

  • Website des Konsulats (Registerkarte „Vorhaben der Polonia – Zusammenarbeit mit dem Konsulat“)
  • Dokument „Regierungsstrategie für die Zusammenarbeit mit der Polonia und den Polen im Ausland“ (auf der Website des Konsulats verfügbar)
  • Bei Fragen oder Unklarheiten wird um direkte Kontaktaufnahme mit dem Konsulat gebeten.

Zusammenfassung

Der Konsul betonte, dass derzeit nicht allzu viele Kooperationsangebote eingehen, weshalb die Chancen auf eine Finanzierung für gute, kreative Projekte, die sich in die Regierungsstrategie einfügen, sehr groß sind. Er ermutigte zur aktiven Beantragung von Mitteln und zur Zusammenarbeit zwischen polnischen Organisationen im Ausland.

Das Konsulat ist offen für Hilfe bei der Vorbereitung von Angeboten und der Klärung von Fragen. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Konsulat.

Geschäftsstelle der Polonia / Biuro Polonii w Berlinie

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