Sommerferien mit Anträgen bei Konsulaten Polens in Berlin, Hamburg, Köln und München

Wakacje z projektem Konsulat
 
Weitere Institutionen, die die Aktivitäten des Vereins (nicht nur) finanziell unterstützen, sind die Konsularabteilung und das Konsulat Polens in Berlin sowie die polnischen Generalkonsulate in Hamburg, Köln und München.
Polnische Projekte - Prinzipien der Zusammenarbeit
Die Konsularabteilung und das Konsulat der Republik Polen in Berlin sowie die Konsulate führen in Zusammenarbeit mit polnischen und polnischen Gemeinden im jeweiligen Konsularbezirk Projekte im Bereich der Kultur und Bildung im weitesten Sinne durch.
Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen des vom Auswärtigen Amt für das jeweilige Haushaltsjahr beschlossenen "Regierungsprogramms für die Zusammenarbeit mit Polen und mit Polen im Ausland".
Ein wichtiges Planungsdokument im Bereich der Zusammenarbeit mit Polen ist auch das "Regierungsprogramm für die Zusammenarbeit mit Polen und mit Polen im Ausland 2015-2020". Es gilt bis zur Verabschiedung eines neuen Regierungsprogramms.
Bevor Sie sich mit einem Kooperationsangebot an eine Institution wenden, sollten Sie die Bestimmungen des Programms sorgfältig lesen. Wir empfehlen Ihnen auch, sich direkt an die jeweilige Einrichtung zu wenden, um sich über die geplanten Aktivitäten beraten zu lassen.
Es gibt zwei Arten von Projekten:
🔹so genannte "kleine Projekte" - bis zu 500 €;
🔹 sog. "große Projekte" - über 500 EUR (Die Entscheidung über die Durchführung eines Projektes wird von der Abteilung für Zusammenarbeit mit Polen und Polen im Ausland des Außenministeriums (im Folgenden: DWPPG des Außenministeriums) getroffen; die Entscheidungen werden für das erste und zweite Halbjahr eines bestimmten Jahres getroffen.
Sogenannte "kleine Projekte" werden im Rahmen des Fonds für polnische Bildung im Ausland und des Fonds für andere Aktivitäten durchgeführt.
Nachfolgend finden Sie das Antragsschema für sogenannte "große Projekte":
1. Antragsfristen
- 31. Oktober - für Projekte, die das ganze Jahr dauern oder in der ersten Hälfte des folgenden Jahres durchgeführt werden sollen;
- 30. April für Projekte, die für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres geplant sind.
Die Projekte müssen so geplant sein, dass ihre vollständige Durchführung und finanzielle Abwicklung innerhalb eines Kalenderjahres, spätestens jedoch bis zum 30. November des Haushaltsjahres erfolgen kann.
Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.
2 Prüfung und Bewilligung der Anträge
Die Institutionen nehmen eine erste Bewertung der eingereichten Anträge im Hinblick auf die Erfüllung der formalen Anforderungen und ihre Übereinstimmung mit den Zielen der polnischen Politik gegenüber der polnischen Gemeinschaft im Ausland vor, die im "Regierungsprogramm für die Zusammenarbeit mit der polnischen Gemeinschaft und den Polen im Ausland 2015-2020" festgelegt sind.
Die Projektvorschläge werden dann an die DWPPG des Außenministeriums zur Prüfung und endgültigen Genehmigung ihrer Umsetzung weitergeleitet.
Die Information über die Genehmigung oder Ablehnung eines Projektantrags erfolgt per E-Mail.
Wird ein Zuschuss bewilligt, wird ein Projektabkommen geschlossen.
3 Auszahlung und Abrechnung
Die Auszahlung an den Vertragsnehmer erfolgt nach protokollarischer Abnahme des Vertragsgegenstandes auf der Grundlage einer vom Vertragsnehmer (d.h. dem polnischen Partner) an die zuständige konsularische Vertretung ausgestellten Rechnung, Abrechnung oder Buchungsbeleg.
Die Projektabrechnung erfolgt auf der Grundlage des Projektberichts.
Das Projekt sollte so geplant werden, dass seine vollständige Durchführung und finanzielle Abrechnung innerhalb eines bestimmten Kalenderjahres erfolgen kann.
Nach dem Gesetz über die öffentlichen Finanzen ist es nicht möglich, Mittel für die Durchführung von Projekten in Form einer Vorauszahlung zu überweisen. Es ist möglich, ein Projekt in Etappen durchzuführen, wobei die Zahlung nach jeder abgeschlossenen Etappe der Vertragserfüllung erfolgt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Antragsteller verpflichtet ist, das Projekt sorgfältig zu planen, im Antrag realistische und angemessene Kosten anzugeben und diese korrekt abzurechnen.
Ausführliche Informationen sind auf den Internetseiten der Konsulate zu finden: https://www.gov.pl/web/niemcy/placowki.
Sollten diese nicht veröffentlicht sein, ist es ratsam, sich direkt an das zuständige Konsulat zu wenden und die geltenden Bestimmungen zu erfragen.
 
Dr. Adrianna Tomczak

Stellvertretende Leiterin

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Geschäftsstelle der Polonia in Berlin - Biuro Polonii w Berlinie

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10587 Berlin