
Der Termin für die Präsidentschaftswahlen 2025 wurde auf Sonntag, den 18. Mai 2025, festgelegt.
- Sollte ein zweiter Wahlgang erforderlich sein, wird dieser am Sonntag, den 1. Juni 2025 stattfinden.
- Um im Ausland wählen zu können, muss man sich mit einem gültigen polnischen Ausweis identifizieren: Personalausweis oder Reisepass (nicht Führerschein oder mObywatel-Antrag).
- Das Wahlrecht steht allen polnischen Staatsbürgern zu, die spätestens am Wahltag 18 Jahre alt sind und denen die öffentlichen Rechte nicht entzogen wurden.
- Die einzige Möglichkeit, im Ausland zu wählen, ist die persönliche Stimmabgabe am Sitz des PEC.
- Um im Ausland wählen zu können, ist es notwendig, sich in das Wählerverzeichnis https://ewybory.msz.gov.pl einzutragen (die Eintragung wird nach der Bekanntgabe der Liste der ausländischen Wahlkommissionen möglich sein) oder Wahlscheine zu sammeln.
- Die Informationen über die Einrichtung von PECs im Ausland werden spätestens am 28.04.2025 veröffentlicht.