
Das Kindergeld ist entgegen der landläufigen Meinung keine Sozialleistung. Es handelt sich dabei um eine Art Steuerfreibetrag, mit dem ein Kind von der Steuerpflicht befreit werden soll.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Wo und wie kann ich sie beantragen?
Wie hoch ist der Betrag?
Welche Änderungen sind ab dem neuen Jahr geplant?
Die Antworten auf diese Fragen finden Sie in diesem Artikel.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld
Anspruch auf Kindergeld haben Eltern oder Erziehungsberechtigte von Kindern von der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder - im Falle einer weiterführenden Ausbildung - auch bis zur Vollendung des 25. Der Antragsteller auf Kindergeld muss mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt in Deutschland leben oder in Deutschland steuerpflichtig sein.
Wenn nur ein Elternteil in Deutschland lebt und arbeitet und der andere Elternteil sich mit dem Kind dauerhaft in einem anderen Land aufhält, hat das Land, in dem das Kind lebt, Vorrang bei der Zahlung. Wenn also beispielsweise der Vater in Deutschland lebt und arbeitet und die Mutter mit dem Kind in Polen bleibt, sollten Sie zunächst 500+ beantragen und dann zusammen mit dem Bescheid die Kompensation der Leistung in Höhe des vollen Kindergeldes in Deutschland beantragen.
Wo und wie Sie Kindergeld beantragen können
Die Leistung wird von der für den Wohnsitz zuständigen Familienkasse gezahlt. Das Antragsformular können Sie entweder persönlich bei der zuständigen Familienkasse herunterladen oder auf der Website ausdrucken. Der Antrag wird von einem Elternteil ausgefüllt. Dem ausgefüllten Antrag muss die Geburtsurkunde des Kindes beigefügt werden. Wenn Sie für mehr als ein Kind Kindergeld beantragen, müssen Sie die Anlage Kind für jedes Kind einzeln ausfüllen. Das Kindergeld kann bis zu sechs Monate nach dem Datum der Antragstellung beantragt werden. Dies ist vor allem bei neugeborenen Kindern wichtig, bei denen das Verfahren zur Ausstellung einer Geburtsurkunde aus verschiedenen Gründen länger dauern kann. In diesem Fall brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, da der Betrag ab dem Tag der Geburt des Kindes angerechnet wird.
Wie hoch ist der Betrag der Zulage und wie wird er gezahlt?
Der Mindestbetrag des Kindergeldes beträgt:
219€ für das erste und zweite Kind
225€ für das dritte Kind
250€ für das vierte und jedes weitere Kind
Das Kindergeld wird einmal im Monat auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen. Der genaue Tag, an dem die Zulage gezahlt wird, hängt von der Zulagenummer bzw. ihrer letzten Ziffer ab. Das genaue Datum der Überweisung können Sie auf dieser Website https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/auszahlungstermine einsehen.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Kindergeldnummer einmalig vergeben wird und sich nicht ändert, wenn Sie ein weiteres Kind beantragen. Bei mehreren Kindern wird die Leistung in einer einzigen Überweisung als Gesamtbetrag ausgezahlt.
Änderungen im neuen Jahr
Genau wie andere Leistungen, Freibeträge oder der Mindestlohn wird auch das Kindergeld von Zeit zu Zeit neu bewertet. Aufgrund der aktuellen Krise können Familien, die Kindergeld beziehen, ab dem neuen Jahr mit einer Erhöhung der Leistung rechnen. Den Ankündigungen zufolge werden die neuen Leistungsbeträge sein:
237 € für das erste, zweite und dritte Kind
ab dem vierten Kind bleibt der Betrag unverändert bei 250 €.
Diese Änderungen erfolgen automatisch, d. h. Sie müssen weder einen gesonderten Antrag stellen noch einen anderen Antrag an das Amt richten.
Was es sonst noch zu bedenken gilt
Das Kindergeld dient der Grundversorgung der in Deutschland lebenden Kinder. Manchmal stellen die Behörden aber auch erst Jahre später Ungenauigkeiten in den ausgefüllten Anträgen fest und fordern die Rückzahlung. Was können Sie tun, um dieses Risiko zu minimieren?
Zunächst einmal müssen Sie wissen, dass Sie das Formular für den Kindergeldantrag in vielen Sprachen herunterladen können, auch auf Polnisch. Damit sollte das Ausfüllen für Sie kein Problem sein. Wenn Sie sich jedoch nicht sicher sind, ob Sie den Antrag richtig ausgefüllt haben, können Sie bei bestimmten Einrichtungen kostenlose Hilfe erhalten. Lassen Sie sich nicht von Leuten verführen, die Ihnen anbieten, Ihnen gegen eine Gebühr beim Ausfüllen von Anträgen zu helfen. Im Falle von Fehlern und daraus resultierenden Problemen liegt die gesamte Verantwortung bei Ihnen.
Denken Sie daran, die Familienkasse über alle wichtigen Veränderungen in Ihrem Leben zu informieren, z. B. Umzug, Änderung der Kontonummer, Auszug der Kinder, Scheidung usw.
Zusammenfassung
In diesem Artikel habe ich die wichtigsten Informationen zum Thema Kindergeld zusammengestellt. Ich hoffe, dass dies den Prozess der Beantragung von Kindergeld für Sie stressfrei macht und dass das ganze Verfahren nicht lange dauert.
Anna Lewińska
Privat Mutter von zwei in Deutschland geborenen Jungen, beruflich Tragetuchberaterin und Shantal-Massage-Ausbilderin.
www.annalewinska.com
www.polkawniemczech.comKindergeld - was wird sich im neuen Jahr ändern?
