
Erster Wahlgang der Präsidentschaftswahlen - Übersicht über die Wahlbeteiligung der Polen in Deutschland
In Deutschland haben von den 86.000 wahlberechtigten Polen 78.000 in der ersten Runde der Präsidentschaftswahlen am 18. Mai 2025 ihre Stimme abgegeben.
Die deutsch-polnische Gemeinschaft stimmte im ersten Wahlgang zu 40,86 Prozent für Rafał Trzaskowski, zu 14,55 Prozent für Karol Nawrocki, zu 18,63 Prozent für Slawomir Mentzen, zu 9,61 Prozent für Grzegorz Braun, zu 5,30 Prozent für Magdalena Biejat, zu 5,22 Prozent für Adrian Zandberg und 3 Prozent der Wähler unterstützten Szymon Holownia.
Es lohnt sich für uns, am 1. Juni 2025 für den zweiten Wahlgang noch zahlreicher in die Wahllokale in ganz Deutschland zu gehen.
Der zweite Wahlgang der Präsidentschaftswahl findet am Sonntag, den 1. Juni 2025 statt.
Seit dem 20. Mai 2025 ist der e-Election-Service https://ewybory.msz.gov.pl/ wieder in Betrieb, mit dem Sie die Eintragung in das Wählerverzeichnis für den zweiten Wahlgang am 1. Juni 2025 beantragen können.
Die Eintragung in das Wählerverzeichnis für den ersten Wahlgang bleibt auch für den zweiten Wahlgang gültig, und zwar bei derselben Wahlkommission.
Wenn wir im zweiten Wahlgang im Ausland, aber in einem anderen Wahllokal wählen wollen, können wir das Wahllokal selbst bis zum 27. Mai unter https://ewybory.msz.gov.pl/ wechseln.
Wenn wir am 1. Juni 2025 in Polen wählen wollen: Wir können persönlich zum Konsul gehen, während der Bürozeiten (Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 9.00 bis 14.00 Uhr, Dienstag von 13.00 bis 18.00 Uhr), um eine „Bescheinigung des Wahlrechts“ zu erhalten. Die Bescheinigung wird kostenlos ausgestellt.
Personen, die im ersten Wahlgang in die Wählerverzeichnisse der ausländischen Wahlbezirke eingetragen wurden, bleiben in diesen Verzeichnissen und müssen nichts unternehmen, wenn sie nicht beabsichtigen, im zweiten Wahlgang ihren Wohnsitz zu wechseln. Sie wählen im zweiten Wahlgang in denselben Wahllokalen.
Personen, die wissen, dass sie sich im zweiten Wahlgang an einem anderen Ort im Ausland aufhalten werden als im ersten Wahlgang, können ihren Stimmbezirk selbst bis zum 27. Mai 2025 unter https://ewybory.msz.gov.pl/ ändern.
Diejenigen, die im zweiten Wahlgang in Polen wählen wollen, müssen sich persönlich bei ihrem Gemeindeamt in das Wählerverzeichnis eintragen lassen oder, wenn sie über ein vertrauenswürdiges Profil, eine persönliche Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, können sie ihren Wahlbezirk online über ePUAP ändern.
Wer weiß, dass er sich im zweiten Wahlgang an einem anderen Ort im Ausland oder in Polen aufhalten wird, kann bei einem Konsul oder bei einem Gemeindeamt in Polen eine Bescheinigung über das Wahlrecht beantragen. Wahlscheine können bis zum 29. Mai 2025 beantragt werden.
Wenn Sie vor dem 18. Mai 2025 eine Wahlkarte erhalten haben, bekommen Sie zwei Wahlkarten und können die Wahlkarte für den zweiten Wahlgang in jedem Wahllokal im In- oder Ausland benutzen.
Ausführliche Informationen finden Sie unter: https://www.gov.pl/.../wybory-prezydenta-rp-za-granica
Auf Wiedersehen am 1. Juni 2025!
Quellen:
Polnische Botschaft in Deutschland / Polish Embassy in Germany - https://www.facebook.com/AmbasadaPLBerlin
Polnisches Generalkonsulat in Köln / Polnisches Generalkonsulat in Köln - https://www.facebook.com/PLinKoeln
Cosmo Radio - https://www.facebook.com/cosmopopolsku
Polish Senate - https://www.facebook.com/SenatRP
