Förderung „Herkunftssprache Polnisch“ im außerschulischen Unterricht in Deutschland 

Das Kompetenz- und Koordinationszentrum Polnisch (KoKoPol) der Stiftung Internationales Begegnungszentrum St. Marienthal wurde vom Auswärtigen Amt beauftragt, Polnisch als Herkunftssprache in Deutschland zu fördern. Polnischstämmigen Kindern und Jugendlichen wird es damit ermöglicht, vermehrt außerschulischen Unterricht in ihrer Herkunftssprache zu erhalten. Darüber hinaus wird von diesen Maßnahmen eine Stärkung des Polnischen und des Polnischunterrichts in Deutschland insgesamt erwartet.

An wen richtet sich die Förderung: eine Förderung können in Deutschland eingetragene und hier tätige Vereine und Organisationen beantragen, die herkunftssprachlichen Polnischunterricht für Kinder und Jugendliche von 0 bis 25 Jahren anbieten. Vor allem die Polonia-Organisationen mit ihrem langjährigen Engagement sind angesprochen und eingeladen, von der Fördermaßnahme Gebrauch zu machen. 

Was beinhaltet die Förderung: gefördert und bezuschusst werden Lehrerhonorare, Kosten für Lehrmaterialien, Raummiete, Werbungskosten sowie Aktivitäten außerhalb des Klassenzimmers, die mit dem Unterricht von Polnisch als Herkunftssprache direkt in Verbindung stehen. In begründeten Fällen werden auch Kosten für eine technische Grundausstattung in einer bestimmten Höhe übernommen. Neu ist die die Übernahme von Prüfungskosten für ein Polnischzertifikat an einem anerkannten Prüfungszentrum in Deutschland sowie Kosten für Prüferlizenzen (z.B. telc Polski Szkoła B1/B2).

Wie und wann erfolgt die Förderung: Anbieter von außerschulischem Polnischunterricht stellen einen Förderantrag bei KoKoPol. Die Beantragung erfolgt über ein Antragsformular, in dem das Angebot beschrieben wird und die benötigten Kosten aufgestellt werden. Außerdem müssen gewisse Nachweise, zum Beispiel über die Qualifikation der Lehrkräfte oder Unterrichtserfahrung, eingereicht werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, neue Angebote und Lerngruppen aufzubauen. 

Anträge für das Jahr 2024 (Projektende: 31.12.2024) können jederzeit gestellt werden und werden von unserem Team zügig bearbeitet. Nach erfolgreicher Prüfung kann ein Antrag bewilligt werden und dem Antragsteller werden die Unterlagen zugeschickt. Nach Projektende müssen ein Sachbericht und ein zahlenmäßiger Nachweis vorgelegt werden.

Derzeit stehen laut Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags finanzielle Mittel für die „Förderung von Polnisch als Herkunftssprache“ in den Jahren 2024 und 2025 bereit. Schon zahlreiche Projekte sind bei uns eingegangen und wir freuen uns, wenn auch Sie mit uns in Kontakt treten! Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns. 

Infokampagne „Herkunftssprache Polnisch“: Um für das Thema Mehrsprachigkeit zu sensibilisieren und Eltern Informationen und Wissen an die Hand zu geben, gibt es einen ersten Infoflyer. Diesen senden wir auf Anfrage gern zur Verbreitung in den Familien oder an den Schulen zu. 

Der Flyer wie auch alle Antragsunterlagen und Infos stehen zum Download bereit: www.kokopol.eu/herkunftssprache.

KOMPETENZ- UND KOORDINATIONSZENTRUM POLNISCH

Jetzt informieren: +49 (0) 35823-77 251  

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www.kokopol.eu