
Bei der Wahl des Präsidenten der Republik Polen im Jahr 2025 können polnische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland nur persönlich am Sitz eines beliebigen Wahllokals wählen.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl ist der Besitz eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises und die Eintragung in das Wählerverzeichnis.
Die Eintragung in die Wählerverzeichnisse im Ausland hat noch nicht begonnen. Sie wird erst nach der Veröffentlichung der Nummern und Adressen der Wahllokale möglich sein, die spätestens am 28.04.2025 erfolgen wird.
Informationen über die Sitze der Wahllokale, wie man sich zur Wahl registrieren kann und wann das elektronische Wählerregistrierungssystem eingeführt wird, werden laufend auf der Website www.gov.pl/niemcy der Polnischen Botschaft in Berlin „Polen in Deutschland“ veröffentlicht und sind auch am Sitz und auf Facebook des Generalkonsulats der Republik Polen in Köln verfügbar - https://www.facebook.com/PLinKoeln.
Weitere Informationen zu den Wahlen finden Sie auf der Website des Landeswahlausschusses: https://wybory.gov.pl/prezydent2025/.
Weitere Informationen über die Ausstellung eines polnischen Passes in Deutschland: https://www.gov.pl/web/niemcy/paszporty.
Informationen zu den Wahlen können auch unter folgender Adresse erhalten werden: