Der Bund der Polen in Deutschland bemüht sich um Minderheitenstatus

Der Bund der Polen in Deutschland (ZPwN) bemüht sich den Minderheitenstatus für die, in diesem Land lebenden Polen zu bekommen. Der Beauftragte der Organisationen Stefan Hambura reichte einen Antrag auf Eintragung der Polen in das Register der nationalen Minderheiten beim deutschen Innenministerium ein.



Im Schreiben an den Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, den Staatssekretär im Innenministerium Hartmut Koschyka, erinnert Hambura, dass der seit 1922 bestehende Bund der Polen in Deutschland nach dem deutschen Angriff auf Polen im September 1939 liquidiert wurde.



Die Gestapo verhaftete fast zweitausend polnische Aktivisten, einige von ihnen wurden in Konzentrationslager deportiert. Am 27 Februar 1940 hat die deutsche Regierung den Bund der Polen verboten und beschlagnahmte deren Eigentum. Nach dem Kriegsende wurde der Bund reaktiviert.



"Bis heute leben in Deutschland Menschen, die der polnischen Minderheit angehören und welche die festgelegten Kriterien der Bundesregierung erfüllen" - schreibt der polnische Anwalt.

 

Er betont, dass es sich hierbei um Nachkommen der Mitglieder der polnischen Minderheit handelt, die vor dem Krieg im Ruhrgebiet, Berlin, Hamburg und anderen Teilen Deutschlands, lebten. Die deutsche Regierung sollte diese Tatsache unabhängig von der Größe der Minderheit anerkennen. Eine Weigerung den polnischen Minderheitenstatus zu gewähren, bedeutet Hamburas Meinung nach, „eine Fortsetzung der Diskriminierung und Bekämpfung der polnischen Minderheiten, wie es zu Zeiten des Nazi-Deutschland gab."



Die deutsche Regierung ist mit der Gewährung des Minderheitenstatus für Polen in Deutschland nicht einverstanden. Derzeit erhalten diesen Status, welcher besonderen Schutz und Unterstützung gewährleistet, nur Dänen, Friesen, Roma und Sorben.



In dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit aus dem Jahr 1991, der immer noch als Rechtsgrundlage für deutsch-polnische Beziehungen herangezogen wird, ist die Rede - im Gegensatz zu der deutschen Minderheit in Polen - über „Menschen in der Bundesrepublik Deutschland, mit deutscher Staatsangehörigkeit, polnischer Abstammung oder Bekennung zur polnischen Sprache, Kultur und Traditionen". Die Autoren des Vertrags gewährleisten beiden Gruppen ähnliche Rechte, einschließlich des Rechts, ihre Identität ohne jeden Versuch der Assimilation gegen ihren Willen zu bewahren.



Die Polonia in Deutschland war zur Zeit der Erstellung des Vertrages eine sehr differenzierte Gruppe. Außer der „alten“ Polonia mit deutscher Staatsangehörigkeit, deren Wurzeln bis ins XIX Jahrhundert reichen, befanden sich in Deutschland hunderttausende von Polen aus der „neuen Emigration", oft mit unreguliertem Aufenthalt.



Die größte Gruppe bildeten Menschen, die zum größten Teil in den 70er und 80er Jahren aus Polen ausgewandert waren, auf Grundlage der ethnischen Option "Deutsche" zu sein, unter Beibehaltung der polnischen Identität. Die Urheber des Vertrags aus dem Jahr 1991 haben argumentiert, dass aufgrund der beschlossenen Lösungen alle Kategorien von Personen, die mit Polen verbunden sind, daraus Rechte beziehen können. Die Größe aller dieser Gruppen wird auf circa zwei Millionen geschätzt.



Die Mehrheit der polnischen Aktivisten glauben, dass die deutschen Behörden nicht vollständig deren Verpflichtungen nachkommen.



Der Bund der Polen in Deutschland reichte am 1. September diesen Jahres eine Klage beim Gericht in Berlin auf Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 1 Mrd. Euro, für Verluste aus Folgen der Plünderung des Eigentums der polnischen Minderheit in Deutschland im Jahre 1940, ein.



Aus Berlin Jacek Lepiarz