Wahlen 2023 - Termine der Registrierung in Polen, Volksabstimmung

Vor den Polen in In- und Ausland liegt eine besondere Zeit der Entscheidungen, die nur alle vier Jahre getroffen werden - die Wahlen zum Sejm und Senat der Republik Polen. "Der Präsident der Republik Polen, Andrzej Duda, hat in einer Entscheidung vom 8. August 2023 angeordnet, dass die Wahlen zum Sejm der Republik Polen und zum Senat der Republik Polen am 15. Oktober 2023 stattfinden sollen". - teilte das Präsidentenbüro mit.
 
Volksabstimmung
Darüber hinaus hat der Sejm am 17. August eine Entschließung zur Durchführung einer Volksabstimmung am Tag der Parlamentswahlen am 15. Oktober verabschiedet. 234 Abgeordnete stimmten für die Entschließung, 210 stimmten dagegen und sieben enthielten sich der Stimme. Die Teilnahme an der Volksabstimmung ist freiwillig. 
Im Rahmen der Volksabstimmung kann jeder, der an den Parlamentswahlen teilnimmt, zusätzlich vier Fragen beantworten, muss es aber nicht: 
1) Sind Sie für den Verkauf von Staatsbetrieben?
2) Sind Sie für eine Anhebung des Rentenalters, das heute für Frauen bei 60 und für Männer bei 65 Jahren liegt? 
3) Unterstützen Sie die Aufnahme von Tausenden illegaler Einwanderer aus dem Nahen Osten und Afrika gemäß dem von der europäischen Bürokratie auferlegten Zwangsumsiedlungsmechanismus?
4) Unterstützen Sie die Abschaffung der Sperre an der Grenze zwischen der Republik Polen und der Republik Belarus? 

Nach den Regeln des Wahlrechts müssen alle bei einer bestimmten Wahlkommission abgegebenen Stimmen innerhalb von 24 Stunden ausgezählt und versendet werden. In der Situation der Volksabstimmung wird sich die Auszählung der Wählerstimmen für den Sejm und den Senat der Republik Polen erheblich verlängern, da die Antworten auf die Fragen des Referendums zusätzlich berücksichtigt werden. Wie Lukas Soltysiak in seinem Artikel "Polen im Ausland können sich immer noch nicht zur Wahl registrieren" vom 6. September auf der Website Polonia Viva schreibt, wissen wir leider immer noch nicht, wo wir uns bei den Wahlkommissionen in Deutschland registrieren lassen können und ob diese Kommissionen in der Lage sein werden, die Stimmen schnell genug zu zählen und zu übermitteln, damit sie rechtsgültig werden.  

Registrierung zur Wahl in Polen 

Viele Polen aus Berlin und den Grenzregionen entscheiden sich dafür, in Polen zu wählen. Um in Polen zu wählen, braucht man einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wenn man noch einen festen Wohnsitz in Polen hat, sollte man automatisch in das dortige Wählerverzeichnis eingetragen werden, was man aber vorher überprüfen sollte.  Wenn man keinen Wohnsitz in Polen hat, muss man sich zwei Wochen vor der Wahl bei der Wahlkommission des Landes, in dem man wählen will, registrieren lassen. Um sich in das Wahlregister einzutragen, müssen Sie persönlich im zuständigen Büro oder online einen Antrag auf Eintragung in das Wahlregister stellen. Um einen solchen Antrag online zu stellen, gehen Sie auf https://www.gov.pl/web/gov/zloz-wniosek-o-wpisanie-do-rejestru-wyborcow. und wählen Sie die Option " Antrag stellen ".  Anschließend müssen Sie Ihre Identität mit einem Vertrauensprofil bestätigen. Wenn Sie sich in das Wahlregister eintragen lassen möchten, können Sie auch zu Ihrer Gemeinde gehen und dort ein Antragsformular ausfüllen.
Genaue Informationen finden Sie auf der Website des Landeswahlausschusses www.pkw.gov.pl und zur besseren Übersicht habe ich hier einige Tipps von https://pila.kbw.gov.pl/aktualnosci/wydarzenia/wyborco-sprawdz-czy-jestes-w-rejestrze-wyborcow eingefügt. 

"Wähler: Prüfen Sie, ob Sie im Wahlregister eingetragen sind!
Sind Sie umgezogen oder haben Sie Polen verlassen? Haben Sie Ihren Wohnort verlassen, um zu studieren oder zu arbeiten? Haben Sie Ihren Wohnsitz oder Ihre Meldeadresse geändert? Vergewissern Sie sich, dass Sie in das Wählerregister Ihres neuen Wohnortes eingetragen sind. Wenn Ihr Name nicht im Wahlregister steht, können Sie bei den kommenden Wahlen nicht wählen. Das Wahlregister ist ein Verzeichnis der Personen, die in einer bestimmten Gemeinde wahlberechtigt sind.  
Wenn Sie eine unbefristete Wohnsitzanmeldung haben, bedeutet dies, dass Ihr Name in der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind, im Wahlregister steht. Sie können dann Ihre Stimme abgeben.
Wenn Sie jedoch für einen vorübergehenden Wohnsitz gemeldet sind oder gar nicht gemeldet sind, stehen Sie nicht im Wahlregister und können nicht an der Wahl teilnehmen.
Was sollten Sie tun?
Beantragen Sie die Eintragung in das Wahlregister der Gemeinde, in der Sie wohnen.
Erkundigen Sie sich noch heute bei Ihrem Gemeindeamt, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind!
Weitere Informationen finden Sie unter www.pkw.gov.pl und auf den Kanälen des Landeswahlausschusses und des Nationalen Wahlbüros in den sozialen Netzwerken."

Agata Lewandowski