Selbstständig in eigenen Unternehmen in Deutschland sein

Selbstständigkeit - wie man das macht. Viele Polen, die nach Deutschland kommen oder bereits hier leben, beschließen, sich selbständig zu machen und ein eigenes Unternehmen, das sogenannte Gewerbe, zu gründen. Eine Die wichtigste Voraussetzung sind die Kenntnisse der deutschen Sprache und dies auf offizieller Ebene. Daher mein Rat gleich zu Beginn - Sie sollten eine Vertrauensperson finden, die Sie durch diesen wichtigen Moment zu Ihrem eigenen Unternehmen führt.

Für die Gewerbeanmeldung müssen wir zunächst in Deutschland registriert sein. Nach der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung erhalten wir einen sogenannten Gewerbeschein, der eine Gewerbeberechtigung darstellt.

Wir müssen auch wissen, dass wir je nach Branche, in der wir tätig werden wollen, eventuell behördliche Genehmigungen, Zulassungen, Konzessionen (z.B. von der Baubehörde, Gesundheitsbehörde) benötigen und entsprechende Qualifikationen nachweisen müssen. Deutschland ist in diesem Bereich recht restriktiv und hat viele Industrien, die formeller sind als in Polen. Alle Genehmigungen und Erlaubnisse sind immer kostenpflichtig und müssen bei der entsprechenden Niederlassung vor der Gewerbezentrale beantragt werden. Die Gewerbeordnung bildet in § 14 die Grundlage für die Ausübung der Geschäftstätigkeit und gibt in den §§ 29 ff. an, welche Geschäftstätigkeiten genehmigungspflichtig sind. Dies ist oft eine Frage, die mit der Genehmigungsbehörde im Detail geklärt werden muss, ob unser geplantes Geschäft davon betroffen ist.

Für Berufe wie z.B. Handwerker, die sich bei der Handwerkskammer, in der alle Handwerker, die einen eigenen Betrieb führen, eingetragen sind, ist eine Genehmigung erforderlich. Die Eintragung erfolgt in der Handwerksrolle A oder B1 oder B2, je nachdem, welche Handwerkskunst wir ausführen, ob das Meisterbirief, also Meisterpapiere, erforderlich ist oder nicht. Wenn es sich um Malermeister handelt, erhalten wir die sogenannte Handwerkskarte, die ein Berufszertifikat ist.

Das zuständige deutsche Amt für die Anmeldung der Selbständigkeit ist das sogenannte Gewerbeamt oder Ordnungsamt. Je nach Bundesland sollten Sie prüfen, wie die zuständige Stelle genannt wird. Für Freiberufler wie Ärzte, Architekten, Ingenieure, Künstler oder Rechtsanwälte, die ihre Kammern zuständig sind und sich nicht bei diesem Amt anmelden müssen, reicht es aus, wenn sie ihre Tätigkeit spätestens innerhalb eines Monats beim Finanzamt melden. Diese Personen sind auch nicht gewerbesteuerpflichtig, d. h. gewerbesteuerpflichtig.

Die Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit ist jede selbständige, gewinnorientierte, sich wiederholende Tätigkeit wie Handel, Handwerk, Gastronomie, Dienstleistungen wie Pflege und Reinigung. Als Selbständiger, Nicht-Selbständiger müssen wir unsere Tätigkeit als Gewerbeanmeldung anmelden. Die Kosten für die Anmeldung liegen derzeit zwischen 20 und 50,00 Euro, wenn keine besonderen Umstände vorliegen. Der Antrag muss persönlich oder durch einen Bevollmächtigten, z.B. einen Dolmetscher, gestellt werden. Die Gebühr wird in bar oder mit EC-Karte bezahlt, Kreditkarten werden von den Behörden nicht akzeptiert. Das zuständige Büro ist das Büro, in dem unser Unternehmen ansässig sein wird.

Die Meldung unserer Tätigkeit wird stets dem Finanzamt und dem Kassen- und Steueramt sowie je nach Art der Tätigkeit den zuständigen Kammern wie IHK, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaften etc. mitgeteilt, die sich an Sie wenden, um ihre Beiträge einzuziehen. Sie sollten Ihre Geschäftstätigkeit möglichst vor oder gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit anmelden, sonst drohen Ihnen Strafen in Form eines Verwarngeldes, wenn seit der Aufnahme der Tätigkeit mehr als drei Monate vergangen sind, und mehr als ein halbes Jahr später machen Sie sich strafbar wegen eines Vergehens, d.h. Busgeldverfahrens.

Als Bürger der Europäischen Union benötigen wir in Deutschland keine Aufenthaltserlaubnis und können im Rahmen der so genannten Freizugigkeiten eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Das Gewerbeamt kann bei uns zusätzliche Unterlagen mit einer Übersetzung ins Deutsche anfordern.

Als Einzelunternehmer, d.h. selbständig ohne Partner, unterliegen wir den folgenden Steuern: Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Wir müssen auch krankenversichert sein.

Wir müssen auch wissen und daran denken, dass wir unser Unternehmen selbst vertreten und wir sind für seine Verpflichtungen persönlich und ohne Einschränkung mit seinem gesamten Vermögen, einschließlich seines Privatvermögens, verantwortlich. Dies bedeutet, dass im Falle von Schulden, unser Eigentum oder andere Immobilien, die wir besitzen, ein Auto, sowie Lebensversicherungen, Aktien, Obligationen und anderes Privateigentum auch zur Rückzahlung verwendet werden.

Für die Anmeldung zur selbständigen Erwerbstätigkeit benötigen wir: einen Personalausweis oder Reisepass, eine aktuelle Anmeldung, falls im Personalausweis keine Meldeadresse angegeben ist. In Deutschland besteht, anders als in Polen, noch immer die Pflicht, bei Handwerks- oder ähnlichen Berufen eine Eintragung in die sogenannte Handwerksrolle bei der jeweiligen Handelskammer und eine Vollmacht zu beantragen, wenn wir z.B. nicht gut Deutsch sprechen und ein Dolmetscher benötigt wird.

Anna Golan, LL.M. / Deutsch-Polnische Juristin

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