Minijob - eine Chance einer Mütter für Rückkehr in den Beruf

Sie sind Mutter, möchten sich Ihrem Kind widmen, sehnen sich aber bereits nach einer Rückkehr in den Beruf? Oder wollen Sie vielleicht einfach nur ein bisschen Geld für Ihre Haushaltskasse dazuverdienen?

Ein Minijob ist eine Form der Beschäftigung, die für Sie in diesen Situationen eine gute Lösung wäre. Es ist auch eine gute Möglichkeit, Erfahrungen zu sammeln und in kleinen Schritten in den deutschen Arbeitsmarkt einzusteigen.

Minijob - was ist das?

Ein Minijob ist eine Form der befristeten Beschäftigung in staatlichen Unternehmen, privaten Unternehmen und auch in privaten Haushalten. Sie ist von der Steuer und den meisten Beiträgen befreit. Der Gesetzgeber sieht zwei Arten dieser Beschäftigung vor:

450-Euro-Minijobs - der Arbeitnehmer darf nicht mehr als 450 Euro pro Monat verdienen. In der Regel handelt es sich um eine reguläre Tätigkeit. Die Arbeitszeit und die Anzahl der ausgeübten Tätigkeiten sind hier jedoch nicht relevant. Auch eine Überschreitung der 450-Euro-Grenze ist zulässig, jedoch nicht mehr als dreimal pro Jahr. Gleichzeitig dürfen Sie in einem Jahr nicht mehr als 5.400 € verdienen. Das heißt, wenn Sie in einem Monat mehr verdienen, sollten Sie in einem anderen Monat weniger bekommen.
Kurzfristige Minijobs - kurzfristige Beschäftigung. Ein Arbeitnehmer darf nicht länger als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage im Kalenderjahr arbeiten. Eine solche Person arbeitet nur sporadisch und die Höhe des Verdienstes ist nicht relevant.

Was sollten Sie sonst noch beachten?

Minijobber sollten mindestens den Mindeststundenlohn erhalten, der derzeit bei 9,82 Euro brutto liegt, und sie dürfen höchstens 45 Stunden im Monat arbeiten. Wird diese Grenze überschritten, verliert der Arbeitnehmer automatisch seinen Minijob-Status und unterliegt den gleichen gesetzlichen und versicherungsrechtlichen Bestimmungen wie ein normaler Arbeitnehmer.

Ein Minijob ist eine befristete Beschäftigung.

Bei einer Beschäftigung im Rahmen eines Minijobs besteht keine Beitragspflicht zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Die Beiträge zur Rentenversicherung sind jedoch obligatorisch. Es ist jedoch möglich, einen Verzicht auf diesen Beitrag zu erklären, wobei der Arbeitgeber weiterhin verpflichtet ist, seinen Anteil zu zahlen.

Minijobs können mit anderen Beschäftigungsformen kombiniert werden. Wenn Sie eine feste Anstellung haben, können Sie Ihr Gehalt mit einem Minijob aufbessern, vorausgesetzt, Sie arbeiten nicht für dasselbe Unternehmen.
Eine Person, die keinen festen Arbeitsplatz hat, kann bei mehreren Arbeitgebern einen Minijob ausüben. Das Gesamteinkommen aus allen Minijobs darf jedoch 450 € nicht übersteigen.
Ein Minijobber hat Anspruch auf bezahlten Urlaub im Verhältnis zur Anzahl der Arbeitstage pro Monat.
Ausführliche Informationen über diese Form der Beschäftigung finden Sie unter https://www.minijob-zentrale.de.

Auf dem deutschen Arbeitsmarkt gibt es viele freie Minijob-Stellen. Es lohnt sich, sie genauer zu betrachten und diese Beschäftigungsmöglichkeit in Betracht zu ziehen. Sie ist nicht für jeden eine ideale Lösung und wird eher als eine zusätzliche Einkommensquelle betrachtet. Sie bietet jedoch die Möglichkeit, zusätzliche, steuerfreie Arbeit anzunehmen. Viele polnische Frauen kommen nach Deutschland, um sich mit ihren Partnern um den Haushalt zu kümmern und Kinder großzuziehen. Ein Minijob kann für sie eine gute Möglichkeit sein, ihr Haushaltsbudget aufzubessern, aber auch eine Chance, langsam wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen und Erfahrungen zu sammeln.

Sylwia Golian