Kindergeld Anspruch: Das müssen Sie wissen!

Das Kindergeld ist in Deutschland keine Sozialleistung, auch wenn es von den Familienkassen ausgezahlt wird, sondern eine Steuergutschrift für Eltern wegen der Ausgaben, die bei der Erziehung ihrer Kinder entstehen. Sie ist vom ersten Monat der Geburt bis zum 18. Lebensjahr oder später, wenn sich das Kind in Ausbildung befindet, fällig und wird nur auf Antrag der Eltern oder des Vormunds ausgezahlt. Ab dem 1. Juli 2019 beträgt sie 204 Euro für das erste und zweite Kind, 210 Euro für das dritte Kind und 235 Euro für das vierte und weitere Kind. In Deutschland arbeitende und hier einkommensteuerpflichtige Polen, deren Kinder in Polen leben, haben ebenfalls Anspruch auf das Kindergeld. Da es sich um einen Steuerausgleich handelt, sind nur die Eltern berechtigt, die in Deutschland Steuern zahlen oder hier ihren Wohnsitz bzw. ständigen Aufenthalt haben.

Wenn sie gleichzeitig auch in Polen wohnen, ist in der Regel zu prüfen, ob in Polen ein Anspruch auf die Zahlung von Familienleistungen nach polnischem Recht besteht und welcher Anspruch Vorrang hat: das deutsche Kindergeld oder das polnische 500plus. Unterliegt ein polnischer Staatsangehöriger den deutschen Rechtsvorschriften, in diesem Fall durch Zahlung deutscher Einkommensteuer, und unterliegt er gleichzeitig den polnischen Rechtsvorschriften, nach denen seine Kinder Anspruch auf Familienbeihilfe 500plus haben, in einer Höhe, die niedriger ist als das deutsche Kindergeld, wird die Differenz zwischen dem deutschen Kindergeld und dem polnischen 500plus gezahlt. Dies bedeutet insbesondere, dass ein Kind, das in Polen lebt und Kindergeld 500plus erhält, vom Kindergeld abzugsfähig ist.

Die wichtigste Änderung ab Anfang 2018 war die Verkürzung der Antragsfrist für Kindergeld rückwirkend von 4 Jahren auf 6 Monate, und ab 2016 wird bei Kindergeldanträgen die Steuernummer des Antragstellers und des anspruchsberechtigten Kindes benötigt, ansonsten wird der Antrag abgelehnt und kein Geld ausgezahlt. Interessant ist, dass das Kindergeld auch Anspruch auf die so genannten Zahlkinder hat, d.h. wenn ein Elternteil Kinder aus verschiedenen Verbänden hat, dann werden z.B. die Kinder aus dem ersten Verband zu den jetzigen gezählt und diese jüngeren Geschwister in der Wildnis erhalten einen höheren Kindergeldsatz. Sie wird nur an den Elternteil gezahlt, bei dem das Kind normalerweise untergebracht ist, und kann nicht zwischen den Eltern geteilt werden.

Der jüngste Trend der deutschen Regierung, die Zahl der Kinder, für die der deutsche Staat das Kindergeld zahlt, zu reduzieren, ist darauf zurückzuführen, dass nach der Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes im Jahr 2011 für u.a. polnische Staatsbürger als Bürger der Europäischen Union die Zahl der Kinder von in Deutschland arbeitenden Menschen deutlich gestiegen ist und nun etwa auf dem gleichen Niveau wie in der Vergangenheit liegt.
Die Zahl der in Deutschland arbeitenden Kinder hat deutlich zugenommen und liegt derzeit bei rund 117 Tausend. Das sind Kinder, die in Polen leben. So erschienen in den polnischen Medien Informationen, dass die Deutschen das Kindrgeld für die Kinder von arbeitenden Polen senken wollen.
in Deutschland. Dies ist jedoch keine einfache Angelegenheit, da sie die Zustimmung auf der Ebene der Entscheidung der Europäischen Union und damit Änderungen der Rechtsvorschriften in diesem Bereich erfordert.

Viele Polen arbeiten in Deutschland saisonal, ob im Baugewerbe, in der Pflege, in der Gastronomie oder in der Landwirtschaft. Diese Menschen haben noch immer ihren Wohnort in Polen und ihre Familien leben dort und haben nicht die Absicht, nach Deutschland zu ziehen, und sie haben das volle Recht dazu, das in den EU-Freiheiten verankert ist, d.h. sie können in den EU-Ländern arbeiten, ohne dauerhaft dort leben zu müssen. Das Kindergeld ist jedoch keine Familienbeihilfe im Sinne der Sozialgesetzgebung, wie z.B. unser 500plus, ist aber steuerlich gerechtfertigt und familienfreundlich, als Steuergutschrift für alle Eltern und damit für alle EU-Bürger, die in Deutschland Steuern zahlen. Daher gilt für uns das gleiche deutsche Einkommensteuerrecht und auf dieser Grundlage müssen Polen wie deutsche Staatsbürger behandelt werden.

Anna Golan, LL.M.

Polnisch-Deutsche Rechtsanwältin / S&G Inkasso KöDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


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