Parlamentarische Wahlen zum Sejm der Republik Polen und zum Senat der Republik Polen im Jahr 2019 im Ausland. Wahlen zum Sejm der Republik Polen und zum Senat der Republik Polen in Gebieten mit Sitz im Ausland werden auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes vom 5. Januar 2011 durchgeführt. (Journal of Laws von 2019, Punkt 684 und 1504). Gemäß dem Beschluss des Präsidenten der Republik Polen vom 6. August 2019 über die Anordnung von Wahlen zum Sejm der Republik Polen und zum Senat der Republik Polen und art. 39 § 2 des Wahlgesetzes, die Abstimmung findet am Sonntag, den 13. Oktober 2019 ab 7.00-21.00.
Vollständige Informationen auf den Websites der Botschaft und der Konsulate der Republik Polen:
Vollständige Informationen auf den Websites der Botschaft und der Konsulate der Republik Polen:
https://berlin.msz.gov.pl/pl/aktualnosci/wybory_do_sejmu_rp_i_do_senatu_rp___13_pazdziernika_2019_r_
https://kolonia.msz.gov.pl/pl/aktualnosci/komunikat_ws__wyborow Polnische Staatsbürger, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben, können in im Ausland eingerichteten Wahlkreisen nur persönlich wählen.